Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. November 2013 über
die Vereinigung der Marktgemeinde Groß Sankt Florian und der Gemeinde
Unterbergla, beide politischer Bezirk Deutschlandsberg | Omnilex
LGBL_ST_20131202_142•Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. November 2013 über
die Vereinigung der Marktgemeinde Groß Sankt Florian und der Gemeinde
Unterbergla, beide politischer Bezirk Deutschlandsberg
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. November 2013 über
die Vereinigung der Marktgemeinde Groß Sankt Florian und der Gemeinde
Unterbergla, beide politischer Bezirk Deutschlandsberg
LGBL_ST_20131202_142Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. November 2013 über
die Vereinigung der Marktgemeinde Groß Sankt Florian und der Gemeinde
Unterbergla, beide politischer Bezirk DeutschlandsbergGazette02.12.2013
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. November 2013 über die Vereinigung der Marktgemeinde Groß Sankt Florian und der Gemeinde Unterbergla, beide politischer Bezirk Deutschlandsberg Aufgrund des § 11 Abs 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, wird kundgemacht:
Die Steiermärkische Landesregierung hat dem Antrag der Marktgemeinde Groß Sankt Florian und der Gemeinde Unterbergla auf Vereinigung dieser Gemeinden zu einer neuen Gemeinde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2015 gemäß §§ 6 Abs. 2, 8 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, die Genehmigung erteilt. Die neue Marktgemeinde trägt den Namen „Groß Sankt Florian“.