Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. Jänner 2014 über die Ausschreibung der Wahl der Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Oppenberg (politischer Bezirk Liezen)
Aufgrund der §§ 16 und 17 Abs. 4 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013, wird die Ausschreibung der Neuwahl der Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Oppenberg für die laufende Wahlperiode verordnet:
§ 1
Wahltag und Stichtag
(1) Die Wahl der 9 Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Oppenberg (politischer Bezirk Liezen) wird ausgeschrieben. Als Wahltag wird Sonntag, der 6. April 2014 festgesetzt.
(2) Als Stichtag wird Montag, der 27. Jänner 2014 bestimmt.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 25. Jänner 2014, in Kraft.