Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Juli 2014, mit der die Gemeinde Feistritz bei Knittelfeld in eine neue Ortsklasse eingestuft wird
Auf Grund der §§ 2 und 3 des Steiermärkischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 55/1992, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013, wird verordnet:
§ 1
Die „Gemeinde Feistritz bei Knittelfeld“ wird in die Ortsklasse C eingestuft.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 25. Juli 2014, in Kraft.