Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Kaindorf (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld) | Omnilex
LGBLA_ST_20150811_61•Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Kaindorf (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Kaindorf (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)
LGBLA_ST_20150811_61Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Kaindorf (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)Gazette11.08.2015
Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. August 2015 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Kaindorf (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
§ 1
Der im politischen Bezirk Hartberg-Fürstenfeld gelegenen Marktgemeinde Kaindorf wird mit Wirkung vom 1. September 2015 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Über einem blauen Lindblattschnitt im Schildfuß in Gold ein blaues Jakobuskreuz.“
§ 2
Die der Marktgemeinde Kaindorf ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.