Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die Gemeinde Gralla (politischer Bezirk Leibnitz) | Omnilex
LGBLA_ST_20150922_71•Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die Gemeinde Gralla (politischer Bezirk Leibnitz)
Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die Gemeinde Gralla (politischer Bezirk Leibnitz)
LGBLA_ST_20150922_71Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die Gemeinde Gralla (politischer Bezirk Leibnitz)Gazette22.09.2015
Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. September 2015 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die Gemeinde Gralla (politischer Bezirk Leibnitz)
Aufgrund des § 3 Abs. 2 und 4 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
§ 1
Der im politischen Bezirk Leibnitz gelegenen Gemeinde Gralla wird mit Wirkung vom 1. Oktober 2015 das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ verliehen.
§ 2
Über diese Verleihung wird der Gemeinde Gralla eine Urkunde ausgefertigt.