Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. September 2015, mit der die Gemeinde St. Peter am Ottersbach in eine neue Ortsklasse eingestuft wird
Auf Grund der §§ 2 und 3 des Steiermärkischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 55/1992, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 57/2014, wird verordnet:
§ 1
Die Gemeinde St. Peter am Ottersbach wird in die Ortsklasse C eingestuft.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 29. September 2015, in Kraft.