Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Sankt Marein im Mürztal (politischer Bezirk Bruck-Mürzzuschlag) | Omnilex
LGBLA_ST_20151009_84•Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Sankt Marein im Mürztal (politischer Bezirk Bruck-Mürzzuschlag)
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Sankt Marein im Mürztal (politischer Bezirk Bruck-Mürzzuschlag)
LGBLA_ST_20151009_84Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Sankt Marein im Mürztal (politischer Bezirk Bruck-Mürzzuschlag)Gazette09.10.2015
Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 1. Oktober 2015 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Sankt Marein im Mürztal (politischer Bezirk Bruck-Mürzzuschlag)
Auf Grund des § 4 Abs.1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
§ 1
Der im politischen Bezirk Bruck-Mürzzuschlag gelegenen Marktgemeinde Sankt Marein im Mürztal wird mit Wirkung vom 1. November 2015 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In einem von Grün und Gold schräglinks geteilten Schild oben eine silberne Lilie und unten ein schräglinks gestelltes blaues Sägeblatt.“
§ 2
Die der Marktgemeinde Sankt Marein im Mürztal ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.