- Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Dezember 2015 über die Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Gnas und der Marktgemeinde Straden, beide politischer Bezirk Südoststeiermark
Aufgrund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird kundgemacht:
§ 1
Gemäß § 7 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 liegen die Voraussetzungen für die Änderung der Gemeindegrenze zwischen der im politischen Bezirk Südoststeiermark gelegenen Marktgemeinde Gnas und der Marktgemeinde Straden, wie folgt, vor:
Die Grundstücke Nr. 144/2 und 52/22 werden aus der KG Ebersdorf, Marktgemeinde Gnas, ausgeschieden und in die KG Krusdorf, Marktgemeinde Straden, eingegliedert und
das Grundstück Nr. 493/3 wird aus der KG Krusdorf, Marktgemeinde Straden, ausgeschieden und in die KG Ebersdorf, Marktgemeinde Gnas eingegliedert.
Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenzverlaufes ist in den im BEV-Vermessungsamt Feldbach aufliegenden technischen Unterlagen, GFN: 1321 und 1322/2015/62, einzusehen.
§ 2
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung aufgrund des § 7 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2016 die Genehmigung erteilt.