Festsetzung des Eurowertes je LKF Punkt sowie der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für Landeskrankenanstalten sowie Zuschläge dazu in der Sonderklasse ab dem Jahr 2016 | Omnilex
LGBLA_ST_20151223_138•Festsetzung des Eurowertes je LKF Punkt sowie der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für Landeskrankenanstalten sowie Zuschläge dazu in der Sonderklasse ab dem Jahr 2016
Festsetzung des Eurowertes je LKF Punkt sowie der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für Landeskrankenanstalten sowie Zuschläge dazu in der Sonderklasse ab dem Jahr 2016
LGBLA_ST_20151223_138Festsetzung des Eurowertes je LKF Punkt sowie der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für Landeskrankenanstalten sowie Zuschläge dazu in der Sonderklasse ab dem Jahr 2016Gazette23.12.2015
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Dezember 2015 über die Festsetzung des Eurowertes je LKFPunkt sowie der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für Landeskrankenanstalten sowie Zuschläge dazu in der Sonderklasse ab dem Jahr 2016
Auf Grund des § 79 des Steiermärkischen Krankenanstaltengesetzes 2012, LGBl. Nr. 111/2012 in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013, wird verordnet:
§ 1
Eurowert je LKFPunkt
Der für die LKFGebühren zur Verrechnung gelangende Eurowert je LKFPunkt wird ab dem Jahr 2016 für die Landeskrankenanstalten wie folgt festgesetzt:
€
1,67
€
1,54
§ 2
Kostendeckend ermittelte Eurowerte
Die Höhe der im § 1 festgesetzten Eurowerte ist gleich mit der Höhe der kostendeckend ermittelten Eurowerte.
§ 3
Amtliche Pflegegebühren
Auf der Grundlage der für das Jahr 2016 kostendeckend ermittelten Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse werden diese ab 1. Jänner 2016 pro Pflegetag für Landeskrankenanstalten wie folgt festgesetzt:
€
1000,10
€
710,50
€
409,90
€
295,40
€
168,50
§ 4
Zuschläge
Die Zuschläge zu den Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für die Sonderklasse in den Landeskrankenanstalten werden pro Pflegetag wie folgt festgesetzt:
Mehrbettzimmer
Einbettzimmer
€
40,10
€
100,10
€
40,10
€
100,10
€
29,60
€
41,20
§ 5
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.
§ 6
Außerkrafttreten
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Festsetzung des EuroWertes je LKFPunkt sowie der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für Landeskrankenanstalten sowie Zuschläge dazu in der Sonderklasse ab dem Jahr 2015, LGBl. Nr. 145/2014, außer Kraft.