Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith (politischer Bezirk Weiz) | Omnilex
LGBLA_ST_20160210_24•Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith (politischer Bezirk Weiz)
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith (politischer Bezirk Weiz)
LGBLA_ST_20160210_24Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith (politischer Bezirk Weiz)Gazette10.02.2016
Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Februar 2016 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith (politischer Bezirk Weiz)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
§ 1
Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith wird mit Wirkung vom 15. Februar 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In Hermelin eine schwarze Wurfbarte.“
§ 2
Die der Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.