Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. September 2016, mit der die Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993 geändert wird
Auf Grund des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993, LGBl. Nr. 25/1993, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 106/2016, wird verordnet:
Die Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993, LGBl. Nr. 26/1993, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 52/2016, wird wie folgt geändert:
Artikel 1
Im Inhaltsverzeichnis lautet der Eintrag zu § 2 „(Entfallen)“.
§ 2 entfällt.
§ 7 Abs. 1 zweiter Satz entfällt.
Im § 7 Abs. 2 lit. b wird der Begriff „Wohnbeihilfe“ durch die Wortfolge „Förderung gemäß dem Gesetz über die Gewährung einer Wohnunterstützung“ ersetzt.
§ 7a letzter Satz lautet:
„Es gilt die Bestimmung des § 7 Abs. 5.“
Artikel 2
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 7. Oktober 2016, in Kraft.