- Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. November 2016 über die Änderung der Grenze zwischen der Stadtgemeinde Weiz und der Gemeinde Mitterdorf an der Raab, beide politischer Bezirk Weiz
Aufgrund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird kundgemacht:
§ 1
Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Stadtgemeinde Weiz und der Gemeinde Mitterdorf an der Raab haben aufgrund des § 7 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:
Die Grundstücke Nr. 1/3, 14/3, 15/2, 17/2, 17/3, 18/2, 19/2, 20/2, 23/2, 24/2, 25/2, 37/2, 38/2, 38/3, 38/4, 45/2, 45/3, 51/2, 756/1, 756/2 und 756/4 werden aus der KG Preding, Stadtgemeinde Weiz, ausgeschieden und in die KG Untergreith, Gemeinde Mitterdorf an der Raab, eingegliedert.
Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenzverlaufes ist in den im BEV-Vermessungsamt Weiz aufliegenden technischen Unterlagen, GFN: 2046/2016/68, einzusehen.
§ 2
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung aufgrund des § 7 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2017 die Genehmigung erteilt.