Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Nestelbach bei Graz (politischer Bezirk Graz-Umgebung) | Omnilex
LGBLA_ST_20171011_89•Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Nestelbach bei Graz (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Nestelbach bei Graz (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
LGBLA_ST_20171011_89Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Nestelbach bei Graz (politischer Bezirk Graz-Umgebung)Gazette11.10.2017
Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 5. Oktober 2017 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Nestelbach bei Graz (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
§ 1
Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Gemeinde Nestelbach bei Graz wird mit Wirkung vom 10. Oktober 2017 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In grünem Schild ein goldener, mit einem schreitenden roten Fuchs belegter Schrägrechtsbalken, oben und unten begleitet von je einem schräg nach außen gewandten silbernen Nesselblatt.“
§ 2
Die der Gemeinde Nestelbach bei Graz ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.