LGBLA_ST_20171218_106•Änderung der Stmk. Wohnunterstützungs-Durchführungsverordnung (StWUG-DVO)
LGBLA_ST_20171218_106Änderung der Stmk. Wohnunterstützungs-Durchführungsverordnung (StWUG-DVO)Gazette18.12.2017
Auf Grund des § 4 Abs. 10 des Steiermärkischen Wohnunterstützungsgesetzes, LGBl. Nr. 106/2016, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 79/2017, wird verordnet:
Die Stmk. Wohnunterstützungs-Durchführungsverordnung, LGBl. Nr. 108/2016, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 15/2017, wird wie folgt geändert:
„(2a) Vom Haushaltseinkommen sind für im gemeinsamen Haushalt lebende minderjährige Personen folgende Einkommensfreibeträge abzuziehen:
130,00 Euro
175,00 Euro
220,00 Euro.“
In § 3 Abs. 1 Z 4 wird das Eurozeichen „€“ durch das Wort „Euro“ ersetzt.
In § 4 Abs. 1 wird der Betrag „1.182,00 €“ durch den Betrag „1.208,00 Euro“ ersetzt.
In § 4 Abs. 2 wird der Betrag „889,84 €“ durch den Betrag „909,42 Euro“ ersetzt.
Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt:
(1) Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 106/2017 anhängigen Förderungsverfahren sind nach den Bestimmungen dieser Novelle durchzuführen.
(2) Die Bestimmungen der Novelle LGBl. Nr. 106/2017 gelten nicht für Förderungen, die vor dem 1. Jänner 2018 gewährt wurden.“
„(2) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 106/2017 treten der § 2 Abs. 2a, der § 3 Abs. 1 Z 4 und die §§ 4 und 6a mit 1. Jänner 2018 in Kraft.“
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