Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Dezember 2017, mit der die Gemeinde Altenmarkt bei St. Gallen in eine neue Ortsklasse eingestuft wird
Auf Grund der §§ 2 und 3 des Steiermärkischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 55/1992, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 57/2014, wird verordnet:
§ 1
Die Gemeinde Altenmarkt bei St. Gallen wird in die Ortsklasse C eingestuft.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft.