Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 1. Februar 2018, mit der die Landes- Verwaltungsabgabenverordnung 2016 geändert wird
Auf Grund der §§ 1 und 2 des Landes- und Gemeinde-Verwaltungsabgabengesetzes 1968, LGBl. Nr. 145/1969, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 71/2017, wird verordnet:
Die Landes-Verwaltungsabgabenverordnung 2016, LGBl. Nr. 73/2016, wird wie folgt geändert:
Der Text des bisherigen § 6 erhält die Absatzbezeichnung (1). Dem Abs. 1 wird folgender Abs. 2 eingefügt:
„(2) Die Änderungen der TP 100 und TP 101 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 6. Februar 2018, in Kraft.“
Z 100 des Tarifs des Besonderen Teils der Anlage lautet:
„100.
a) Bewilligung zum gewerbsmäßigen Anbieten, Abschluss und zur Vermittlung von Wetten als Wettunternehmerin/Wettunternehmer
€
419,30
b) Ausstellung einer Bestätigung über die Anzeige von Wettterminals oder der Änderung von Wettterminals, je Wettterminal
€
20,40
c) Bewilligung für den Standort einer Annahmestelle für Wetten
€
139,70“
Z 101 des Tarifs des Besonderen Teils der Anlage entfällt.