Änderung der Festsetzung des Eurowertes je LKF Punkt sowie der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für Landeskrankenanstalten ab 2018 | Omnilex
LGBLA_ST_20180206_16•Änderung der Festsetzung des Eurowertes je LKF Punkt sowie der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für Landeskrankenanstalten ab 2018
Änderung der Festsetzung des Eurowertes je LKF Punkt sowie der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für Landeskrankenanstalten ab 2018
LGBLA_ST_20180206_16Änderung der Festsetzung des Eurowertes je LKF Punkt sowie der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für Landeskrankenanstalten ab 2018Gazette06.02.2018
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 1. Februar 2018, mit der die Verordnung über die Festsetzung des Eurowertes je LKFPunkt sowie der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für Landeskrankenanstalten sowie Zuschläge dazu in der Sonderklasse ab dem Jahr 2018 geändert wird
Auf Grund des § 79 des Steiermärkischen Krankenanstaltengesetzes 2012, LGBl. Nr. 111/2012 in der Fassung LGBl. Nr. 3/2018, wird verordnet:
Die Verordnung über die Festsetzung des Eurowertes je LKFPunkt sowie der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für Landeskrankenanstalten sowie Zuschläge dazu in der Sonderklasse ab dem Jahr 2018, LGBl. Nr. 114/2017, wird wie folgt geändert:
§ 4 lautet:
„§ 4
Zuschläge
Die Zuschläge zu den Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für die Sonderklasse in den Landeskrankenanstalten werden pro Pflegetag wie folgt festgesetzt:
Mehrbettzimmer
Einbettzimmer
Betrag in Euro
Betrag in Euro
40,40
100,90
40,40
100,90
29,80
41,50“
Nach § 5 wird folgender § 5a samt Überschrift eingefügt:
„§ 5a
Inkrafttreten von Novellen
In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 16/2018 tritt § 4 mit 1. Jänner 2018 in Kraft.“