Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Mai 2018 über die Einrichtung einer Freiwilligen Feuerwehr der Technischen Universität Graz
Auf Grund des § 8a des Steiermärkischen Feuerwehrgesetzes, LGBl. Nr. 13/2012, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 39/2018, wird verordnet:
§ 1
An der Technischen Universität Graz wird eine Freiwillige Feuerwehr gemäß dem 1a. Abschnitt des Steiermärkischen Feuerwehrgesetzes eingerichtet.
§ 2
Diese Freiwillige Feuerwehr erlangt mit 4. Mai 2018 die Rechtspersönlichkeit einer Körperschaft öffentlichen Rechts und führt die Bezeichnung „Freiwillige Feuerwehr der Technischen Universität Graz“.