Aufteilung der Gemeinde Murfeld auf die angrenzenden Marktgemeinden Sankt Veit in der Südsteiermark und Straß in Steiermark | Omnilex
LGBLA_ST_20190522_46•Aufteilung der Gemeinde Murfeld auf die angrenzenden Marktgemeinden Sankt Veit in der Südsteiermark und Straß in Steiermark
Aufteilung der Gemeinde Murfeld auf die angrenzenden Marktgemeinden Sankt Veit in der Südsteiermark und Straß in Steiermark
LGBLA_ST_20190522_46Aufteilung der Gemeinde Murfeld auf die angrenzenden Marktgemeinden Sankt Veit in der Südsteiermark und Straß in SteiermarkGazette22.05.2019
Gesetz vom 2. April 2019 über die Aufteilung der Gemeinde Murfeld auf die angrenzenden Marktgemeinden Sankt Veit in der Südsteiermark und Straß in Steiermark
Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
§ 1
Die im politischen Bezirk Südoststeiermark gelegene Gemeinde Murfeld wird wie folgt aufgeteilt:
§ 2
Die Auseinandersetzung hinsichtlich des Vermögens der aufzuteilenden Gemeinde Murfeld auf die Marktgemeinden Sankt Veit in der Südsteiermark und Straß in Steiermark sowie Vereinbarungen hinsichtlich des Übergangs sonstiger Rechte und Pflichten der Gemeinde Murfeld erfolgen durch einen von der aufzuteilenden Gemeinde und den aufnehmenden Marktgemeinden unterfertigten Vertrag, der mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wirksam wird.
§ 3
(1) Ab Wirksamwerden der Aufteilung der Gemeinde Murfeld sind anhängige Verwaltungsverfahren von den Gemeindebehörden der aufnehmenden Marktgemeinden weiterzuführen, in deren sachliche und örtliche Zuständigkeit die Angelegenheit fällt.
(2) Die im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Aufteilung bestehenden öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisse gelten als entsprechende Dienstverhältnisse der Marktgemeinde Straß in Steiermark.