Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 5. Dezember 2019, mit der die Stmk. Wohnunterstützungsgesetz-Durchführungsverordnung geändert wird
Auf Grund des § 4 Abs. 10 des Steiermärkischen Wohnunterstützungsgesetzes, LGBl. Nr. 106/2016, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 63/2018, wird verordnet:
Die Stmk. Wohnunterstützungsgesetz-Durchführungsverordnung, LGBl. Nr. 108/2016, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 17/2019, wird wie folgt geändert:
In § 4 Abs. 1 wird der Betrag „1.263,00 Euro“ durch den Betrag „1.281,00 Euro“ ersetzt.
In § 4 Abs. 2 wird der Betrag „933,06 Euro“ durch den Betrag „966,65 Euro“ ersetzt.
Nach § 6b wird folgender § 6c eingefügt:
„§ 6c
Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 104/2019
Förderungsverfahren, die am 31. Dezember 2019 anhängig sind, sind nach den Bestimmungen der StWUG-DVO in der Fassung LGBl. Nr. 17/2019 zu Ende zu führen.“
Dem § 8 wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 104/2019 treten § 4 und § 6c mit 1. Jänner 2020 in Kraft.“