Änderung der Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG-RSVO) | Omnilex
LGBLA_ST_20191212_106•Änderung der Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG-RSVO)
Änderung der Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG-RSVO)
LGBLA_ST_20191212_106Änderung der Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG-RSVO)Gazette12.12.2019
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 5. Dezember 2019, mit der die Verordnung über die Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG-RSVO) geändert wird
Auf Grund des § 10 Abs. 1 des Steiermärkischen Behindertengesetzes, LGBl. Nr. 26/2004, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 63/2018, wird verordnet:
Die Verordnung über die Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz, LGBl. Nr. 119/2012, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 97/2018, wird wie folgt geändert:
§ 1 Abs. 1 lautet:
„(1) Die Richtsätze für den Lebensunterhalt betragen monatlich für:
657 Euro
492 Euro
600 Euro
434 Euro
400 Euro
271 Euro.“
In § 2 wird der Betrag „54 Euro“ durch den Betrag „55 Euro“ ersetzt.
In § 3 Abs. 1 wird der Betrag „290 Euro“ durch den Betrag „295 Euro“ ersetzt.
Dem § 4a wird folgender Abs. 7 angefügt:
„(7) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 106/2019 treten § 1 Abs. 1, § 2 und § 3 Abs. 1 mit 31. Dezember 2019 in Kraft.“