Gesetz vom 19. November 2019, mit dem das Steiermärkische Seniorinnen- und Seniorengesetz geändert wird
Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
Das Gesetz vom 16. November 2004 über die Förderung von Anliegen der älteren Generation (Steiermärkisches Seniorinnen- und Seniorengesetz), LGBl. Nr. 9/2005, zuletzt in der Fassung, LGBl. Nr. 80/2010, wird wie folgt geändert:
In § 4 Abs. 3 wird der Betrag „e 0,55“ durch den Betrag „€ 1“ ersetzt.
In § 4 Abs. 4 lit. a wird das Symbol „e“ durch das Symbol „€“ ersetzt.
Der bisherige § 17 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“. Dem Abs. 1 wird folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) Die Änderung des § 4 durch die Novelle LGBl. Nr. 5/2020 tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.“