Änderung der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG-RSVO) | Omnilex
LGBLA_ST_20201029_94•Änderung der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG-RSVO)
Änderung der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG-RSVO)
LGBLA_ST_20201029_94Änderung der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG-RSVO)Gazette29.10.2020
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Oktober 2020, mit der die Verordnung über die Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG-RSVO) geändert wird
Auf Grund des § 10 Abs. 1 des Steiermärkischen Behindertengesetzes, LGBl. Nr. 26/2004, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 35/2020, wird verordnet:
Die Verordnung über die Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz, LGBl. Nr. 119/2012, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 106/2019, wird wie folgt geändert:
§ 1 Abs. 1 lautet:
„(1) Die Richtsätze für den Lebensunterhalt betragen monatlich für:
667 Euro
502 Euro
609 Euro
443 Euro
406 Euro
277 Euro.“
In § 2 wird der Betrag „55 Euro“ durch den Betrag „56 Euro“ ersetzt.
In § 3 Abs. 1 wird der Betrag „295 Euro“ durch den Betrag „299 Euro“ ersetzt.
Dem § 4a wird folgender Abs. 8 angefügt:
„(8) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 94/2020 treten § 1 Abs. 1, § 2 und § 3 Abs. 1 mit 31. Dezember 2020 in Kraft.“