Änderung des Betretungsverbotes von externen Personen sowie Auflagen und Bedingungen in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 | Omnilex
LGBLA_ST_20210115_2•Änderung des Betretungsverbotes von externen Personen sowie Auflagen und Bedingungen in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19
Änderung des Betretungsverbotes von externen Personen sowie Auflagen und Bedingungen in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19
LGBLA_ST_20210115_2Änderung des Betretungsverbotes von externen Personen sowie Auflagen und Bedingungen in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19Gazette15.01.2021
Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 14. Jänner 2021, mit der die Verordnung über das Betretungsverbot von externen Personen sowie Auflagen und Bedingungen in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 geändert wird
Auf Grund des § 3 Abs. 1 und des § 4 Abs. 1 COVID-19-Maßnahmengesetz, BGBl. I Nr. 12/2020, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 138/2020, wird verordnet:
Die Verordnung über das Betretungsverbot von externen Personen sowie Auflagen und Bedingungen in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19, LGBl. Nr. 132/2020, wird wie folgt geändert:
In § 8 wird die Wortfolge „17. Jänner 2021“ durch die Wortfolge „24. Jänner 2021“ ersetzt.
Nach § 8 wird folgender § 8a samt Überschrift eingefügt:
„§ 8a
Inkrafttreten von Novellen
In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 2/2021 tritt die Änderung des § 8 mit dem Tag der Kundmachung, das ist der 15. Jänner 2021, in Kraft.“