Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Februar 2021, mit der die Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993 geändert wird
Auf Grund des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993, LGBl. Nr. 25/1993, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 99/2019, wird verordnet:
Die Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993, LGBl. Nr. 26/1993, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 74/2020, wird wie folgt geändert:
Artikel 1
§ 14 Abs. 2 dritter Satz lautet:
„Die in den Sätzen 1 und 2 genannten Beträge erhöhen sich um € 70,-- je Quadratmeter Nutzfläche, wenn die Vorgaben gemäß den Tabellen nach § 4 Abs. 8, die ab 01.01.2021 gelten, um 10 % unterschritten werden.“
Artikel 2
Artikel 1 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 27. Februar 2021, in Kraft.