Änderung des Betretungsverbotes von externen Personen sowie Auflagen und Bedingungen in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 | Omnilex
LGBLA_ST_20210325_37•Änderung des Betretungsverbotes von externen Personen sowie Auflagen und Bedingungen in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19
Änderung des Betretungsverbotes von externen Personen sowie Auflagen und Bedingungen in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19
LGBLA_ST_20210325_37Änderung des Betretungsverbotes von externen Personen sowie Auflagen und Bedingungen in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19Gazette25.03.2021
Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 25. März 2021, mit der die Verordnung über das Betretungsverbot von externen Personen sowie Auflagen und Bedingungen in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 geändert wird
Auf Grund des § 3 Abs. 1 und des § 4 Abs. 1 COVID-19-Maßnahmengesetz, BGBl. I Nr. 12/2020, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 33/2021, wird verordnet:
Die Verordnung über das Betretungsverbot von externen Personen sowie Auflagen und Bedingungen in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19, LGBl. Nr. 132/2020, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 20/2021, wird wie folgt geändert:
In § 7 Abs. 1 Z 3 wird das Zitat „BGBl. I Nr. 23/2021“ durch das Zitat „BGBl. I Nr. 33/2021“ ersetzt.
In § 8 wird die Wortfolge „28. März 2021“ durch die Wortfolge „2. Mai 2021“ ersetzt.
Dem § 8a wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 37/2021 treten § 7 Abs. 1 Z 3 sowie § 8 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 26. März 2021, in Kraft.“