LGBLA_ST_20210824_85•Änderung des Steiermärkischen Bezirkshauptmannschaftengesetzes
LGBLA_ST_20210824_85Änderung des Steiermärkischen BezirkshauptmannschaftengesetzesGazette24.08.2021
Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
Das Steiermärkische Bezirkshauptmannschaftengesetz, LGBl. Nr. 60/1997, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 63/2019, wird wie folgt geändert:
„(3) In Angelegenheiten des inneren Dienstes sind die Bezirkshauptmannschaften der Landeshauptfrau/dem Landeshauptmann als Vorständin/Vorstand des Amtes der Landesregierung unterstellt, die/der sich zu diesem Zweck der Landesamtsdirektorin/des Landesamtsdirektors bedient.“
Der bisherige § 6a erhält die Paragrafenbezeichnung „§ 6b“.
Vor § 6b wird folgender § 6a eingefügt:
(1) Die Landesregierung kann, wenn es im Interesse der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit oder Zweckmäßigkeit gelegen ist, mit Verordnung
(2) Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens einer Verordnung gemäß Abs. 1 anhängigen Verfahren sind, wenn in der Verordnung nicht anderes bestimmt ist, von der bis zum Inkrafttreten der Verordnung zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde weiterzuführen.“
„(4) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 85/2021 treten § 2 Abs. 3, § 6a und § 6b mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 25. August 2021, in Kraft.“
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