Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. November 2021, mit der die Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993 geändert wird
Auf Grund des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993, LGBl. Nr. 25/1993, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 63/2021, wird verordnet:
Die Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993, LGBl. Nr. 26/1993, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 65/2021, wird wie folgt geändert:
Artikel 1
§ 7 Abs. 15 erster Satz lautet:
„Bei Förderungen von Mietwohnungen gemäß Abs. 2 lit. a kann der Rückzahlungszeitraum auf maximal 20 Jahre erstreckt werden.“
Artikel 2
Artikel 1 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 23. November 2021, in Kraft.