Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Dezember 2021, mit der die Stmk. Wohnunterstützungsgesetz-Durchführungsverordnung geändert wird
Auf Grund des § 4 Abs. 10 des Steiermärkischen Wohnunterstützungsgesetzes, LGBl. Nr. 106/2016, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 51/2021, wird verordnet:
Die Stmk. Wohnunterstützungsgesetz-Durchführungsverordnung, LGBl. Nr. 108/2016, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 127/2020, wird wie folgt geändert:
In § 4 Abs. 1 wird der Betrag „1.308,00 Euro“ durch den Betrag „1.351,00 Euro“ ersetzt.
In § 4 Abs. 2 wird der Betrag „1.000,48 Euro“ durch den Betrag „1.030,49 Euro“ ersetzt.
Nach § 6d wird folgender § 6e eingefügt:
„§ 6e
Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 124/2021
Förderungsverfahren, die am 31. Dezember 2021 anhängig sind, sind nach den Bestimmungen der StWUG-DVO in der Fassung LGBl. Nr. 127/2020 zu Ende zu führen.“
Dem § 8 wird folgender Abs. 7 angefügt:
„(7) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 124/2021 treten § 4 und § 6e mit 1. Jänner 2022 in Kraft.“