Änderung der Verordnung über zusätzliche Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen | Omnilex
LGBLA_ST_20220408_32•Änderung der Verordnung über zusätzliche Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen
Änderung der Verordnung über zusätzliche Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen
LGBLA_ST_20220408_32Änderung der Verordnung über zusätzliche Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungenGazette08.04.2022
Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 8. April 2022, mit der die Verordnung über zusätzliche Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen geändert wird
Auf Grund der § 3 Abs. 1 und 2, § 4 Abs. 1 und 2 und § 7 Abs. 2 COVID-19-Maßnahmengesetz, BGBl. I Nr. 12/2020, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 6/2022, wird verordnet:
Die Verordnung, mit der zusätzliche Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen getroffen werden, LGBl. Nr. 88/2021, in der Fassung LGBl. Nr. 19/2022, wird wie folgt geändert:
§ 2a entfällt.
Dem § 4 wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) In der Fassung LGBl. Nr. 32/2022 tritt § 2a mit 11. April 2022 außer Kraft.“