Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. Dezember 2022, mit der die Stmk. Wohnunterstützungsgesetz-Durchführungsverordnung geändert wird
Auf Grund des § 4 Abs. 10 des Steiermärkischen Wohnunterstützungsgesetzes, LGBl. Nr. 106/2016, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 117/2021, wird verordnet:
Die Stmk. Wohnunterstützungsgesetz-Durchführungsverordnung, LGBl. Nr. 108/2016, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 124/2021, wird wie folgt geändert:
In § 4 Abs. 1 wird der Betrag „1.351,00 Euro“ durch den Betrag „1.395,00 Euro“ ersetzt.
In § 4 Abs. 2 wird der Betrag „1.030,49 Euro“ durch den Betrag „1.110,26 Euro“ ersetzt.
Nach § 6e wird folgender § 6f eingefügt:
„§ 6f
Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 104/2022
Förderungsverfahren, die am 31. Dezember 2022 anhängig sind, sind nach den Bestimmungen der StWUG-DVO in der Fassung LGBl. Nr. 124/2021 zu Ende zu führen.“
Dem § 8 wird folgender Abs. 8 angefügt:
„(8) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 104/2022 treten § 4 und § 6f mit 1. Jänner 2023 in Kraft.“