Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. Dezember 2022, mit der die Verordnung über die Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG-RSVO) geändert wird
Auf Grund des § 10 Abs. 1 des Steiermärkischen Behindertengesetzes, LGBl. Nr 26/2004, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 117/2021, wird verordnet:
Die Verordnung über die Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz, LGBl. Nr. 119/2012, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 114/2021, wird wie folgt geändert:
§ 1 Abs. 1 lautet:
„(1) Die Richtsätze für den Lebensunterhalt betragen monatlich für:
728 Euro
547 Euro
665 Euro
484 Euro
443 Euro
315 Euro.“
In § 2 wird der Betrag „57 Euro“ durch den Betrag „61 Euro“ ersetzt.
In § 3 Abs. 1 wird der Betrag „305 Euro“ durch den Betrag „326 Euro“ ersetzt.
Dem § 4a wird folgender Abs. 10 angefügt:
„(10) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 97/2022 treten § 1 Abs. 1, § 2 und § 3 Abs. 1 mit 31. Dezember 2022 in Kraft.“