LGBLA_ST_20230627_57•Änderung des Gesetzes über die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens und des Gesetzes über die Schaffung einer Steirischen Katastrophenhilfe-Medaille
LGBLA_ST_20230627_57Änderung des Gesetzes über die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens und des Gesetzes über die Schaffung einer Steirischen Katastrophenhilfe-MedailleGazette27.06.2023
Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
Das Gesetz über die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens, LGBl. Nr. 8/1971, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 38/2019, wird wie folgt geändert:
Die Überreichung hat der Bedeutung der Ehrenzeichen oder des Verdienstkreuzes entsprechend in einem feierlichen und würdevollen Rahmen zu erfolgen.“
Die Landesregierung kann durch Verordnung nähere Bestimmungen erlassen über:
„(6) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 57/2023 treten § 9b und § 9c mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 28. Juni 2023, in Kraft.“
Das Gesetz über die Schaffung einer Steirischen Katastrophenhilfe-Medaille, LGBl. Nr. 64/2009, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 39/2019, wird wie folgt geändert:
§ 3 Abs. 5 entfällt.
Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt:
Die Landesregierung kann durch Verordnung nähere Bestimmungen erlassen über
„(2) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 57/2023 tritt § 3a mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 28. Juni 2023, in Kraft; gleichzeitig tritt § 3 Abs. 5 außer Kraft.“
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