Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Juli 2023, mit der die Stmk. Wohnunterstützungsgesetz-Durchführungsverordnung geändert wird
Auf Grund des § 4 Abs. 10 des Steiermärkischen Wohnunterstützungsgesetzes, LGBl. Nr. 106/2016, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 12/2023, wird verordnet:
Die Stmk. Wohnunterstützungsgesetz-Durchführungsverordnung, LGBl. Nr. 108/2016, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 104/2022, wird wie folgt geändert:
In § 4 Abs. 1 wird der Betrag „1.395,00 Euro“ durch den Betrag „1.414,00 Euro“ ersetzt.
§ 5 lautet:
„§ 5
Höchstbetrag der Förderung
Der Höchstbetrag der Förderung beträgt
Dem § 8 wird folgender Abs. 9 angefügt:
„(9) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 77/2023 treten § 4 Abs. 1 und § 5 mit 1. August 2023 in Kraft.“