Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. September 2023, mit der die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung, mit der der Nationalparkplan für den Nationalpark Gesäuse erlassen wird, geändert wird
Auf Grund des § 5 des Gesetzes über den Nationalpark Gesäuse, LGBl. Nr. 61/2002, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 71/2017, wird verordnet:
Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung, mit der der Nationalparkplan für den Nationalpark Gesäuse erlassen wird, LGBl. Nr. 31/2015, wird wie folgt geändert:
Nach § 16 wird folgender § 16a eingefügt:
„§ 16a
Inkrafttreten von Novellen
In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 90/2023 tritt § 17 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 30. September 2023, in Kraft.“
§ 17 lautet:
„§ 17
Außerkrafttretern
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 5. Mai 2025 außer Kraft.“