Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Dezember 2023, mit der die Stmk. Wohnunterstützungsgesetz-Durchführungsverordnung geändert wird
Auf Grund des § 4 Abs. 10 des Steiermärkischen Wohnunterstützungsgesetzes, LGBl. Nr. 106/2016, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 12/2023, wird verordnet:
Die Stmk. Wohnunterstützungsgesetz-Durchführungsverordnung, LGBl. Nr. 108/2016, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 77/2023, wird wie folgt geändert:
In § 4 Abs. 2 wird der Betrag „1.110,26 Euro“ durch den Betrag „1.217,96 Euro“ ersetzt.
Nach § 6f wird folgender § 6g eingefügt:
„§ 6g
Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 121/2023
Förderungsverfahren, die am 31. Dezember 2023 anhängig sind, sind nach den Bestimmungen der StWUG-DVO in der Fassung LGBl. Nr. 77/2023 zu Ende zu führen.“
Dem § 8 wird folgender Abs. 10 angefügt:
„(10) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 121/2023 treten § 4 Abs. 2 und § 6g mit 1. Jänner 2024 in Kraft.“