Gesetz vom 13. Dezember 2023, mit dem das Steiermärkische Gemeindebediensteten-Ruhebezugsleistungsgesetz 1985 geändert wird
Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
Das Steiermärkische Gemeindebediensteten-Ruhebezugsleistungsgesetz 1985, LGBl. Nr. 65/1985, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 115/2020, wird wie folgt geändert:
Nach § 1 Abs. 2 wird folgender Abs. 3 eingefügt:
„(3) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf die Zahlung von Ruhe- und Versorgungsgenüssen der Gemeinden im Zusammenhang mit öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen, die nach Inkrafttreten der Novelle LGBl. Nr. 19/2024 begründet wurden.“
Dem § 19 wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) Die Änderung des § 1 Abs. 3 durch die Novelle 19/2024 tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.“