- Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Februar 2024 über die Zahl der auf jeden Wahlkreis entfallenden Mandate für die Wahl des Landtages Steiermark
Aufgrund des § 3 der Landtags-Wahlordnung 2004 – LTWO, LGBl. Nr. 45/2004, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 16/2024, wird kundgemacht:
§ 1
Aufgrund des Ergebnisses der Volkszählung zum Stichtag 31. Oktober 2021 entfallen auf die im § 2 Abs. 1 LTWO angeführten Wahlkreise folgende Zahlen an Mandaten:
Wahlkreis
Bezeichnung
Zahl der
Mandate
1
Graz und Umgebung
umfassend die Stadt Graz und den politischen Bezirk Graz-Umgebung
16
2
Oststeiermark
umfassend die politischen Bezirke Hartberg-Fürstenfeld, Südoststeiermark, Weiz
11
3
Weststeiermark
umfassend die politischen Bezirke Deutschlandsberg, Leibnitz, Voitsberg
8
4
Obersteiermark
umfassend die politischen Bezirke Bruck-Mürzzuschlag, Leoben, Liezen, Murau, Murtal
13
§ 2
Die Verteilung der Mandate gemäß § 1 ist allen Wahlen zum Landtag Steiermark zugrunde zu legen, die vom Inkrafttreten dieser Kundmachung an bis zur Verlautbarung der Kundmachung der Mandatsverteilung aufgrund der jeweils nächsten Volkszählung stattfinden.