LGBLA_ST_20240708_72•Änderung der Land- und forstwirtschaftlichen Fachschulverordnung
LGBLA_ST_20240708_72Änderung der Land- und forstwirtschaftlichen FachschulverordnungGazette08.07.2024
Auf Grund der §§ 7, 24, 25 und 84 des Steiermärkischen land- und forstwirtschaftlichen Schulgesetzes, LGBl. Nr. 12/1977, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 8/2021, wird verordnet:
Die Land- und forstwirtschaftliche Fachschulverordnung, LGBl. Nr. 64/2010, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 79/2020, wird wie folgt geändert:
„(1) Für die Fachschulen werden die Gesamtstundenzahl der einzelnen Unterrichtsgegenstände (Stundentafel) in den folgenden Anlagen festgelegt:
Fachbereich Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement:
Fachbereich Land- und Forstwirtschaft:
In § 3 Abs. 4 entfällt das Wort „Feldgemüsebau“ und Z 2 lit. b.
Dem § 8a wird folgender Abs. 11 angefügt:
„(11) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 72/2024 treten § 6 Abs. 1 und die Anlagen A1, A4, B1, B1a, B6, B9 und B11 mit 1. September 2024 in Kraft.“
Klassen und Wochenstunden
Klasse
Klasse
Klasse
Pflichtgegenstände
Allgemeinbildung
Religion
2
2
12 Wochen Betriebspraktikum
2
Deutsch und Kommunikation
2
2
2
Lebende Fremdsprache (Englisch)
2
2
2
Bewegung und Sport
2
2
2
Politische Bildung und Recht
1
1
1
Musische Bildung
0-1
0-1
0-1
Persönlichkeitsbildung und Berufsorientierung
0-1
0-1
0-1
Unternehmerische Bildung
Angewandte Informatik
1
1
1
Unternehmensführung und Rechnungswesen
1-2
2-5
3-6
Mathematik und Wirtschaftliches Rechnen
2
2
1-2
Fachliche Bildung Land- und Ernährungswirtschaft
Ernährung und Küchenführung
4-6
4-6
2-10
Haushaltsmanagement und Service
2-5
2-5
1-9
Produktveredelung, Direktvermarktung und Dienstleistungen
2-3
2-3
0-4
Landwirtschaft und Gartenbau
2-3
2-3
1-7
Textiles und Kreatives Gestalten
1-4
1-3
0
Gesundheit und Soziales
1-3
1-3
0-11
Tourismus
0-2
0-2
0-11
Schulautonom
Pferdewirtschaft
0-4
0-4
0-4
Pflichtgegenstände vertiefend
0-4
0-4
0-4
Zweite lebende Fremdsprache
0-4
0-4
0-4
Spezielle Produktionsformen und Innovationen
0-4
0-4
0-4
Gesamtstunden pro Woche
36
36
36
davon Theorie
22
22
26
davon Praxis
14
14
10
Alternativer Projektunterricht
50
100
100
Gesamtstunden pro Jahr
1.418
1.432
1.108
Instrumentalmusik und Schulspiel
0-2
0-2
0-2
20
20
20
Organisation:
Die Gegenstandsgruppe „Fachliche Bildung Land- und Ernährungswirtschaft“ und die Gegenstände „Pferdewirtschaft“ und „Innovationen“ sind auch fachpraktisch zu unterrichten.
Schulautonome Gegenstände sind am Beginn des Schuljahres festzulegen.
Nach Ende des Unterrichtsjahres der 2. Klasse kann ein Teil der Betriebspraxis der dritten Klasse in den Hauptferien absolviert werden.
In der 3. Klasse beginnt der stundenplanmäßige Unterricht am 3. November.
In der vierjährigen Form sind zwischen dem sechsten und achten Semester 15 Monate (60 Wochen) Praxis zu absolvieren. Zehn Monate davon werden in Betrieben oder Sozialeinrichtungen geleistet, wobei zwei Monate als Heimpraxis anerkannt werden können.
Der Unterricht kann klassen- und fachrichtungsübergreifend angeboten werden. Die Blockung des alternativen Projektunterrichtes ist möglich. Der Zeitraum, der Inhalt und das Ausmaß des alternativen Unterrichts sind der Schulbehörde zu melden.
Klassen und Wochenstunden
Klasse
Klasse
Klasse
Pflichtgegenstände
Allgemeinbildung
Religion
2
2
12 Wochen Praktikum
2
Deutsch und Kommunikation
2
2
2
Lebende Fremdsprache Englisch
2
2
2
Bewegung und Sport
2
2
2
Politische Bildung und Recht
1
1
1
Persönlichkeitsbildung
0-1
0-1
0-1
Unternehmerische Bildung
Angewandte Informatik
1
1
1
Unternehmensführung und Rechnungswesen
1-2
2-5
3-6
Mathematik und wirtschaftliches Rechnen
2
2
1-2
Fachliche Bildung Landwirtschaft
Pflanzenbau
1-5
1-5
1-5
Tierhaltung
1-5
1-5
1-5
Land- und Gebäudetechnik
1-5
1-5
1-5
Produktveredelung, Direktvermarktung und Dienstleistungen
1-5
1-5
1-5
Waldwirtschaft
1-5
1-5
1-5
Ernährung und Haushalt
1-5
1-5
1-5
Schulautonom
Fachkunde (Metallbearbeitung)
0-5
1-5
1-5
Computergestütztes Fachzeichnen
0-2
1-2
1-2
Pflichtgegenstände vertiefend
0-2
0-2
0-2
Metallbearbeitung
1-5
1-5
1-5
Holzbearbeitung
0-5
0-5
0-5
Summe Wochenstunden
36
36
36
davon Theoriestunden
22
22
22
davon Praxisstunden
14
14
14
Alternativer Projektunterricht
50
100
100
Summe Gesamtstunden
1.418
1.432
1.108
Musische Bildung
0-2
0-2
0-2
Fachzeichnen CAD
0-2
0-2
0-2
Forst- und Arbeitstechnik
0-2
0-2
0-2
Spezielle Tierhaltungsformen
0-2
0-2
0-2
Jagd und Fischerei
0-2
0-2
0-2
Energietechnik/Ressourcenmanagement
0-2
0-2
0-2
Spezielle Produktionsformen und Innovationen
0-2
0-2
0-2
20
20
20
Organisation:
Der Gegenstand „Unternehmensführung und Rechnungswesen“, die Gegenstandsgruppe „Fachliche Bildung Landwirtschaft“, „Fachkunde Metallbearbeitung“, „Energietechnik/Ressourcenmanagement“ und „Spezielle Produktionsformen und Innovationen“ sind auch fachpraktisch zu unterrichten.
Schulautonome Gegenstände sind am Beginn des Schuljahres festzulegen.
Die dreijährige Fachschule wird im modularen System in zwei Ausbildungsstufen geführt.
Nach Ende des Unterrichtsjahres der 2. Klasse kann ein Teil der Betriebspraxis der dritten Klasse in den Hauptferien absolviert werden.
Die Praxiszeit, nach Ende des Unterrichts des vierten Semesters bis zum Beginn des fünften Semesters, umfasst in Summe mindestens 12 Wochen. Davon sind mindestens 12 Wochen als landwirtschaftliche Fremdpraxis auf einem von der Schule anerkannten landwirtschaftlichen Betrieb zu leisten, dies unter Einrechnung des im zweiten Schuljahr absolvierten Teiles, der Rest als landwirtschaftliche Heimpraxis. Die Zeit der landwirtschaftlichen Heimpraxis kann auch voll oder teilweise für ein Betriebspraktikum für Zusatzqualifikationen oder eine Lehrzeit verwendet werden, dies in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben oder in Betrieben des Handels, des Gewerbes und der Industrie der EU-Länder.
In der 3. Klasse beginnt der stundenplanmäßige Unterricht am 3. November.
Der Unterricht kann klassen- und fachrichtungsübergreifend angeboten werden. Die Blockung des alternativen Projektunterrichtes ist möglich. Der Zeitraum, der Inhalt und das Ausmaß des alternativen Unterrichts sind der Schulbehörde zu melden.
Wochenstunden
Gesamtstunden
Unternehmerische Bildung
Mathematik und Fachrechnen
4
96
Betriebswirtschaft und Unternehmensführung
1
24
Fachliche Bildung Maschinenbau
Computergestütztes Fachzeichnen
7
168
Fachkunde (Maschinenbautechnik)
8
192
Praktischer Unterricht
16
384
Wochenstunden
36
864
Qualifikationen, Projekte
100
100
Summe Gesamtstunden
964
Organisation:
Im Lauf des Schuljahres ist ein vierwöchiges Praktikum in einem von der Schule anerkannten technischen Betrieb zu absolvieren. Der alternative Unterricht kann klassen- und schulübergreifend angeboten werden. Die Blockung des alternativen Projektunterrichtes ist möglich. Der Zeitraum, der Inhalt und das Ausmaß des alternativen Unterrichts sind der Schulbehörde zu melden.
Gegenstand
Klasse
Klasse
Gesamt
davon praktischer Unterricht
Allgemeinbildung
Religion
5
5
10
Politische Bildung und Recht
5
5
10
Unternehmerische Bildung
Unternehmensführung und Rechnungswesen
25
25
50
Fachliche Bildung Gartenbau
Gartenbauliche Grundlagen
42
42
84
24
Pflanzenschutz
28
28
56
16
Gemüsebau
32
32
64
24
Zierpflanzenbau
32
32
64
24
Floristik
27
27
54
24
Baumschulwesen
32
32
64
24
Garten- und Landschaftsbau
32
32
64
24
Summe
520
160
100
Gesamtsumme
620
160
Organisation:
Die Gegenstandsgruppe „Fachliche Bildung Gartenbau“ ist auch fachpraktisch zu unterrichten.
Der alternative Unterricht kann klassen- und schulübergreifend angeboten werden. Die Blockung des alternativen Projektunterrichtes ist möglich. Der Zeitraum, der Inhalt und das Ausmaß des alternativen Unterrichts sind der Schulbehörde zu melden.
Gegenstand
Klasse
Klasse
Gesamt
davon praktischer Unterricht
Allgemeinbildung
Religion
5
5
10
0
Politische Bildung und Recht
5
5
10
0
Unternehmerische Bildung
Unternehmensführung und Rechnungswesen
25
25
50
0
Fachliche Bildung Feldgemüsebau
Bodenkunde und Düngung
39
39
78
28
Pflanzenschutz
34
34
68
28
Kulturführung im Gemüseanbau
74
74
148
48
Veredlung und Vermarktung von Gemüse
34
34
68
28
Technik im Gemüsebau
34
34
68
28
Summe
500
160
100
Gesamtsumme
250
250
600
160
Organisation:
Die Gegenstandsgruppe „Fachliche Bildung Feldgemüsebau“ ist auch fachpraktisch zu unterrichten.
Der alternative Unterricht kann klassen- und schulübergreifend angeboten werden. Die Blockung des alternativen Projektunterrichtes ist möglich. Der Zeitraum, der Inhalt und das Ausmaß des alternativen Unterrichts sind der Schulbehörde zu melden.
{
"legislation": {
"eli": null,
"typ": "Verordnung",
"indizes": [],
"citations": [],
"source_id": "LGBLA_ST_20240708_72",
"applikation": "LgblAuth",
"date_source": "ris",
"book_abbreviation": null,
"kundmachungsorgan": null,
"stammnorm_bgblnummer": null
},
"content": {
"source_id": "LGBLA_ST_20240708_72",
"bundesland": "ST",
"applikation": "LgblAuth"
}
}