Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. September 2024, mit der die Steiermärkische Ambulanzgebührenverordnung 2023 geändert wird
Auf Grund des § 79 in Verbindung mit § 75 Abs. 1 und § 77 des Steiermärkischen Krankenanstaltengesetzes 2012, LGBl. Nr. 111/2012, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 20/2022, wird verordnet:
Die Steiermärkische Ambulanzgebührenverordnung 2023, LGBl. Nr. 48/2023, wird wie folgt geändert:
Das Inhaltsverzeichnis wird geändert wie folgt:
Nach dem Eintrag „§ 9 Inkrafttreten“ wird die Zeile „§ 9a Inkrafttreten von Novellen“ eingefügt.
Dem § 5 wird folgende Z 5 angefügt:
Nach § 9 wird folgender § 9a eingefügt:
„§ 9a
Inkrafttreten von Novellen
In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 102/2024 treten das Inhaltsverzeichnis, § 5 Z 5 und die Anlagen 1 bis 4 mit 1. September 2024 in Kraft.“