Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Oktober 2024 über die Vereinigung der Stadtgemeinde Fürstenfeld und der Gemeinde Söchau, beide politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld
Aufgrund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, in der Fassung LGBl. Nr. 43/2024, wird kundgemacht:
Die Steiermärkische Landesregierung hat dem Antrag der Stadtgemeinde Fürstenfeld und der Gemeinde Söchau auf Vereinigung dieser Gemeinden zu einer neuen Gemeinde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2025 gemäß §§ 6 Abs. 2, 8 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, in der Fassung LGBl. Nr. 43/2024, die Genehmigung erteilt. Die neue Stadtgemeinde trägt den Namen „Fürstenfeld“.