Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. November 2024, mit der die Stmk. Wohnunterstützungsgesetz-Durchführungsverordnung geändert wird
Auf Grund des § 4 Abs. 10 des Steiermärkischen Wohnunterstützungsgesetzes, LGBl. Nr. 106/2016, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 44/2024, wird verordnet:
Die Stmk. Wohnunterstützungsgesetz-Durchführungsverordnung, LGBl. Nr. 108/2016, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 48/2024, wird wie folgt geändert:
In § 4 Abs. 1 wird der Betrag „1.414,00 Euro“ durch den Betrag „1.587,99 Euro“ ersetzt.
In § 4 Abs. 2 wird der Betrag „1.217,96 Euro“ durch den Betrag „1.273,99 Euro“ ersetzt.
Nach § 4 wird folgender § 5 eingefügt:
„§ 5
Höchstbetrag der Förderung
Der Höchstbetrag der Förderung beträgt
Nach § 6g wird folgender § 6h eingefügt:
„§ 6h
Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 135/2024
Förderungsverfahren, die am 31. Dezember 2024 anhängig sind, sind nach den Bestimmungen der StWUG-DVO in der Fassung LGBl. Nr. 48/2024 zu Ende zu führen.“
Dem § 8 wird folgender Abs. 12 angefügt:
„(12) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 135/2024 treten § 4, § 5 und § 6h mit 1. Jänner 2025 in Kraft.“