Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. November 2024, mit der die Verordnung über die Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG-RSVO) geändert wird
Auf Grund des § 10 Abs. 1 des Steiermärkischen Behindertengesetzes, LGBl. Nr 26/2004, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 90/2024, wird verordnet:
Die Verordnung über die Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz, LGBl. Nr. 119/2012, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 115/2023, wird wie folgt geändert:
In § 1 Abs. 1 Z 1 wird der Betrag „794 Euro“ durch den Betrag „824 Euro“ ersetzt.
In § 1 Abs. 1 Z 2 wird der Betrag „595 Euro“ durch den Betrag „616 Euro“ ersetzt.
In § 1 Abs. 1 Z 3 wird der Betrag „726 Euro“ durch den Betrag „754 Euro“ ersetzt.
In § 1 Abs. 1 Z 4 wird der Betrag „527 Euro“ durch den Betrag „546 Euro“ ersetzt.
In § 1 Abs. 1 Z 5 wird der Betrag „483 Euro“ durch den Betrag „501 Euro“ ersetzt.
In § 1 Abs. 1 Z 6 wird der Betrag „344 Euro“ durch den Betrag „357 Euro“ ersetzt.
In § 2 wird der Betrag „67 Euro“ durch den Betrag „70 Euro“ ersetzt.
In § 3 Abs. 1 wird der Betrag „356 Euro“ durch den Betrag „370 Euro“ ersetzt.
Dem § 4a wird folgender Abs. 12 angefügt:
„(12) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 136/2024 treten § 1 Abs. 1, § 2 und § 3 Abs. 1 mit 31. Dezember 2024 in Kraft.“