Gesetz vom 5. November 2024, mit dem das Grazer Gemeindevertragsbedienstetengesetz geändert wird
Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
Das Grazer Gemeindevertragsbedienstetengesetz, LGBl. Nr. 30/1974, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 76/2024, wird wie folgt geändert:
Dem § 37l wird folgender Abs. 9 angefügt:
„(9) Für Vertragsbedienstete dieses Abschnitts und für jene Vertragsbediensteten, die gemäß § 37n Abs. 1 eine schriftliche Erklärung abgegeben haben oder abgeben werden (Option), wird die Zulage gemäß § 49 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 87/2022 – im zweiten Fall ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erklärung – zum Bestandteil des Grundgehalts.“
Dem § 42 wird folgender Abs. 29 angefügt:
„(29) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 166/2024 tritt § 37l Abs. 9 mit 1. Jänner 2024 in Kraft.“