Gesetz vom 29. April 2025, mit dem das Steiermärkische Seveso-Betriebe Gesetz 2017 geändert wird
Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
Das Steiermärkische Seveso-Betriebe Gesetz 2017, LGBl. Nr. 61/2017, wird wie folgt geändert:
Im Inhaltsverzeichnis wird nach dem Eintrag „§ 18 Inkrafttreten“ die Zeile „§ 19 Inkrafttreten von Novellen“ eingefügt.
§ 2 Z 20 lautet:
In § 6 Abs. 3 wird im Einleitungssatz die Wortfolge „Die Betriebsinhaberin/der Betriebsinhaber“ durch die Wortfolge „Die Betriebsinhaberin oder der Betriebsinhaber“ ersetzt.
In § 6 Abs. 3 Z 4 wird der Punkt am Ende des Satzes durch einen Strichpunkt ersetzt.
Nach § 6 Abs. 3 Z 4 wird folgende Z 5 eingefügt:
Nach § 18 wird folgender § 19 angefügt:
„§ 19
Inkrafttreten von Novellen
In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 32/2025 treten das Inhaltsverzeichnis, § 2 Z 20 und § 6 Abs. 3 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 20. Mai 2025, in Kraft.“