LGBLA_ST_20251027_83•Änderung der Verordnung, mit der das Mürzer Oberland das Prädikat „Naturpark“ erhält
LGBLA_ST_20251027_83Änderung der Verordnung, mit der das Mürzer Oberland das Prädikat „Naturpark“ erhältGazette27.10.2025
Auf Grund des § 10 Abs. 1 des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes 2017, LGBl. Nr. 71/2017, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 48/2025, wird verordnet:
Die Verordnung, mit der das Mürzer Oberland im politischen Bezirk Mürzzuschlag das Prädikat „Naturpark“ erhält, LGBl. Nr. 89/2003, wird wie folgt geändert:
Im Titel wird die Wortfolge „im politischen Bezirk Mürzzuschlag“ durch die Wortfolge „im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag“ ersetzt.
§ 1 lautet:
Ein in der Marktgemeinde Neuberg an der Mürz, im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag, gelegenes Gebiet erhält das Prädikat „Naturpark“. Dieses Gebiet wird als Naturpark „Mürzer Oberland“ bezeichnet.“
Die Abgrenzung des Naturparkgebietes erfolgt durch die planliche Darstellung im Maßstab 1:70:000 (Anlage 1) und eine koordinatenbezogene Darstellung (Anlage 2). Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf, ist die koordinatenbezogene Darstellung maßgeblich.“
In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 83/2025 treten die Änderungen im Titel, § 1, § 1a sowie die Anlagen 1 und 2 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 28. Oktober 2025, in Kraft.“
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