LGBLA_ST_20251120_92•Änderung der Geschäftseinteilung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung
LGBLA_ST_20251120_92Änderung der Geschäftseinteilung des Amtes der Steiermärkischen LandesregierungGazette20.11.2025
Auf Grund des § 3 Abs. 4 des Gesetzes über die Einrichtung des Amtes der Landesregierung, LGBl. Nr. 63/2019, wird mit Zustimmung der Landesregierung verordnet:
Die Geschäftseinteilung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, LGBl. Nr. 162/2024, wird wie folgt geändert:
Der Geschäftsbereich der Landesamtsdirektion wird wie folgt geändert:
a) Nach der Zuständigkeit „Steiermärkisches Hinweisgeberschutzgesetz, externe Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz;“ wird folgende Zuständigkeit eingefügt:
„Allgemeine Angelegenheiten des Informationsfreiheitsgesetzes;“.
b) Die Zuständigkeit „Josef Krainer Hilfsfonds;“ entfällt.
c) Bei der Zuständigkeit „Landeswarnzentrale, Warn- und Alarmdienste;“ wird das Wort „Alarmdienste“ durch das Wort „Alarmdienst“ ersetzt.
d) Nach der Zuständigkeit gemäß lit. c wird folgende Zuständigkeit eingefügt:
„Amtlicher Steirischer Lawinenwarndienst;“.
Der Geschäftsbereich der Abteilung 2 Zentrale Dienste wird wie folgt geändert:
Die Zuständigkeit „Kaufmännische Verwaltung für die Landesimmobilien-Gesellschaft mbH (LIG);“ wird geändert und lautet:
„Kaufmännische Verwaltung für den Wirtschaftsbetrieb Immobilienverwaltung Land Steiermark und die Landesimmobilien-Gesellschaft mbH (LIG);“.
Der Geschäftsbereich der Abteilung 4 Finanzen wird wie folgt geändert:
a) Nach der Zuständigkeit „Beteiligung an der
wird folgende Zuständigkeit eingefügt:
„Wirtschaftsbetrieb Immobilienverwaltung Land Steiermark;“.
b) Die Zuständigkeit „Einbringung von abgabenrechtlichen Forderungen;“ entfällt.
Der Geschäftsbereich der Abteilung 10 Land- und Forstwirtschaft wird wie folgt geändert:
a) Die Zuständigkeit „Amtssachverständigendienst in Behördenverfahren für die Fachbereiche:
wird geändert und lautet:
„Amtssachverständigendienst in Behördenverfahren für die Fachbereiche:
b) Nach der Zuständigkeit gemäß lit. a wird folgende Zuständigkeit eingefügt:
„Amtlicher Pflanzenschutzdienst;“.
c) Bei der Zuständigkeit „Vermarktungsnormen;“ wird der Strichpunkt durch einen Beistrich ersetzt und das Wort „Vermarktungsnormenkontrolle;“ angefügt.
d) Die Zuständigkeit „Pflanzenbau, einschließlich
wird geändert und lautet:
„Pflanzenbau, einschließlich
Der Geschäftsbereich der Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung wird wie folgt geändert:
a) Nach der Zuständigkeit „Wirtschafts- und Innovationsangelegenheiten;“ wird folgende Zuständigkeit eingefügt:
„Standortmarketing und Standortentwicklung;“
b) Die Zuständigkeit „Beteiligung an der Steirischen Tourismus und Standortmarketing GmbH-STG;“ wird geändert und lautet „Beteiligung an der Steirischen Tourismusmarketing GmbH;“.
In der Fassung der Verwaltungsverordnung LGBl. Nr. 92/2025 treten in Kraft:
{
"legislation": {
"eli": null,
"typ": "Verordnung",
"indizes": [],
"citations": [],
"source_id": "LGBLA_ST_20251120_92",
"applikation": "LgblAuth",
"date_source": "ris",
"book_abbreviation": null,
"kundmachungsorgan": null,
"stammnorm_bgblnummer": null
},
"content": {
"source_id": "LGBLA_ST_20251120_92",
"bundesland": "ST",
"applikation": "LgblAuth"
}
}