Europäischen Gemeinschaften in der Rechtssache C-320/03
Beachte
Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat mit Urteil
vom 15. November 2005, C-320/03, entschieden, dass die
Republik Österreich dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den
Art. 28 und 29 EGV verstoßen hat, dass mit der Verordnung des
Landeshauptmannes von Tirol vom 27. Mai 2003, mit der auf der
A 12 Inntalautobahn verkehrsbeschränkende Maßnahmen erlassen
werden (sektorales Fahrverbot), ein Fahrverbot für bestimmte
Güter befördernde Lastkraftwagen mit einer Gesamtmasse von
mehr als 7,5 t auf einem Teilstück der A 12 Inntalautobahn verhängt
worden ist.
Kundmachung des Landeshauptmannes vom 3. Jänner 2006 betreffend die Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften über die Klage der Kommission derEuropäischen Gemeinschaften gegen die Republik Österreich in der Rechtssache C- 320/03