Verordnung der Landesregierung vom 17. Jänner 2017, mit der der Anpassungsfaktor für das Jahr 2017 festgesetzt wird
StF: LGBl. Nr. 4/2017
Aufgrund des § 9 Abs. 2 des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes, LGBl. Nr. 99/2010, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 130/2013, wird verordnet:
Im RIS seit
03.02.2017
§ 1 Im RIS seit
Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2017 wird mit 1,008 festgesetzt. Der für dieses Jahr geltende Ausgangsbetrag nach § 9 Abs. 1 des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes beträgt sohin 844,46 Euro.
Im RIS seit
03.02.2017
§ 2 Im RIS seit
Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2017 in Kraft.