20000864•Modellstellen-Verordnung Allgemeine Verwaltung
20000864Modellstellen-Verordnung Allgemeine VerwaltungOrdinance06.03.2021
Verordnung der Landesregierung vom 23. Februar 2021 über die Modellfunktionen und Modellstellen für Verwendungen in der allgemeinen Verwaltung und Verwendungen in anderen Bereichen
StF: LGBl. Nr. 34/2021
Aufgrund des § 39 Abs. 4 und 5 des Landesbedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 2/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 12/2021, wird verordnet:
Im RIS seit
10.03.2021
(1) Die Modellfunktionen Handwerkliche Führungskraft – HWFüK, Führung II – FÜ II und Führung I – FÜ I umfassen fachbezogene Aufgaben direkter Personalführung in einer Vorgesetztenfunktion (Leiter einer Organisationseinheit). Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:
(2) Die Modellfunktionen Handwerkliche Führungskraft – HWFüK, Führung II – FÜ II und Führung I – FÜ I bestehen aus den folgenden Modellstellen:
HWFüK1
Handwerkliche Führungskraft 1
HWFüK2
Handwerkliche Führungskraft 2
HWFüK3
Handwerkliche Führungskraft 3
HWFüK4
Handwerkliche Führungskraft 4
FÜ II-1
Führung II 1
FÜ II-2
Führung II 2
FÜ II-3
Führung II 3
FÜ II-4
Führung II 4
FÜ II-5
Führung II 5
FÜ II-6
Führung II 6
FÜ I-1
Führung I 1
Im RIS seit
01.04.2025
(1) Die Modellfunktion Führungsposition Landesamtsdirektor – FÜLAD umfasst die mit der Funktion des Landesamtsdirektors verbundenen Führungsaufgaben.
(2) Sie besteht aus der folgenden Modellstelle:
FÜLAD
Führungsposition Landesamtsdirektor
Im RIS seit
10.03.2021
(1) Die Modellfunktion Administrative Sachbearbeitung – ADSB umfasst die Ausführung von bekannten Aufgaben in einem Aufgaben- oder Sachbereich oder in mehreren zusammenhängenden Aufgaben- oder Sachbereichen. Die Aufgaben sind in der Regel nach klaren Vorgaben zu erfüllen, wobei Abklärungen nach Checklisten oder Schemata bzw. nach Routine und Erfahrung vorzunehmen und auf dieser Basis Ermessensentscheidungen in einem klar vorgegebenen Rahmen zu treffen sind. In den anspruchsvolleren Ausprägungen müssen Ursachen und Zusammenhänge erfasst und erkannt werden. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:
(2) Die Modellfunktion Administrative Sachbearbeitung – ADSB besteht aus den folgenden Modellstellen:
ADSB1
Administrative Sachbearbeitung 1
ADSB2
Administrative Sachbearbeitung 2
ADSB3
Administrative Sachbearbeitung 3
Im RIS seit
01.04.2025
(1) Die Modellfunktion Administrative Spezial-Sachbearbeitung – ADSSB umfasst die umfassende Ausführung von selbstständig wahrgenommenen Sachbearbeitertätigkeiten in einem Sachbereich oder in mehreren Sachbereichen. Dies erfordert abschließende Ermessensentscheidungen nach groben Richtlinien. In der anspruchsvollsten Ausprägung sind auch Aufgaben der fachlichen Kontrolle mit umfasst. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:
(2) Die Modellfunktion Administrative Spezial-Sachbearbeitung – ADSSB besteht aus den folgenden Modellstellen:
ADSSB1
Administrative Spezial-Sachbearbeitung 1
ADSSB2
Administrative Spezial-Sachbearbeitung 2
ADSSB3
Administrative Spezial-Sachbearbeitung 3
Im RIS seit
01.04.2025
(1) Die Modellfunktion Administrative Fachbearbeitung – ADFB umfasst die abschließende und selbstständige Bearbeitung von fallbezogenen Problemstellungen innerhalb eines Fachgebiets nach einem vorgegebenen Rahmen. Im Rahmen der Aufgabenausführung sind regelmäßig Analysen vorzunehmen, Sachverhalte zu hinterfragen und fachliche Kontrollaufgaben wahrzunehmen. In der anspruchsvollsten Ausprägung sind auch Planungs- und Koordinationsaufgaben (Fachführung) mit umfasst. Die Tätigkeit erfolgt häufig in direktem Kontakt zu Parteien und externen Ansprechpartnern. Dies erfordert allgemeine Kenntnisse der fachlichen und/oder gesetzlichen Grundlagen und die Übernahme von Verantwortung zu getroffenen Feststellungen, Entscheidungen und übertragenen Projekten. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:
(2) Die Modellfunktion Administrative Fachbearbeitung – ADFB besteht aus den folgenden Modellstellen:
ADFB1
Administrative Fachbearbeitung 1
ADFB2
Administrative Fachbearbeitung 2
ADFB3
Administrative Fachbearbeitung 3
ADFB4
Administrative Fachbearbeitung 4
Im RIS seit
01.04.2025
(1) Die Modellfunktion Administrative Experten umfasst die selbstständige und eigenverantwortliche Bearbeitung von anspruchsvollen, vernetzten, komplexen und häufig auch kontroversiellen Problemstellungen im Rahmen der Führung von Verfahren, der Erledigung erteilter Aufträge und der Durchführung übertragener Projekte. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere die Entwicklung von Konzepten und die Vorbereitung und das Treffen von komplexen Entscheidungen, wobei Planungs- und Koordinationsaufgaben (Fachführung) regelmäßig mit umfasst sind. Dies erfordert abstraktes, analytisches Denken, genaue Kenntnisse der fachlichen und/oder gesetzlichen Grundlagen und die Übernahme von Verantwortung zu getroffenen Feststellungen, Entscheidungen und übertragenen Projekten. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:
(2) Die Modellfunktion Administrative Experten – ADEX besteht aus den folgenden Modellstellen:
ADEX1
Administrative Experten 1
ADEX2
Administrative Experten 2
ADEX3
Administrative Experten 3
ADEX4
Administrative Experten 4
ADEX5
Administrative Experten 5
Im RIS seit
01.04.2025
(1) Die Modellfunktion Technische/Naturwissenschaftliche Spezial-Sachbearbeitung – TNSSB umfasst die umfassende Ausführung von selbstständig wahrgenommenen Sachbearbeitertätigkeiten in einem technischen oder naturwissenschaftlichen Sachbereich oder in mehreren technischen oder naturwissenschaftlichen Sachbereichen. Dies erfordert abschließende Ermessensentscheidungen nach groben Richtlinien. In den anspruchsvolleren Ausprägungen sind auch Aufgaben der fachlichen Kontrolle mit umfasst. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:
(2) Die Modellfunktion Technische/Naturwissenschaftliche Spezial-Sachbearbeitung – TNSSB besteht aus den folgenden Modellstellen:
TNSSB1
Technische/Naturwissenschaftliche Spezial-Sachbearbeitung 1
TNSSB2
Technische/Naturwissenschaftliche Spezial-Sachbearbeitung 2
TNSSB3
Technische/Naturwissenschaftliche Spezial-Sachbearbeitung 3
Im RIS seit
01.04.2025
(1) Die Modellfunktion Technische/Naturwissenschaftliche Fachbearbeitung – TNFB umfasst die abschließende und selbstständige Bearbeitung von fallbezogenen Problemstellungen innerhalb eines Fachgebiets nach einem vorgegebenen Rahmen. Im Rahmen der Aufgabenausführung sind regelmäßig Analysen vorzunehmen, Sachverhalte zu hinterfragen und fachliche Kontrollaufgaben wahrzunehmen. In der anspruchsvollsten Ausprägung sind auch Planungs- und Koordinationsaufgaben (Fachführung) mit umfasst. Die Tätigkeit erfolgt häufig in direktem Kontakt zu Parteien und externen Ansprechpartnern. Dies erfordert allgemeine Kenntnisse der fachlichen und/oder gesetzlichen Grundlagen und die Übernahme von Verantwortung zu getroffenen Feststellungen, Entscheidungen und übertragenen Projekten. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:
(2) Die Modellfunktion Technische/Naturwissenschaftliche Fachbearbeitung – TNFB besteht aus den folgenden Modellstellen:
TNFB1
Technische/Naturwissenschaftliche Fachbearbeitung 1
TNFB2
Technische/Naturwissenschaftliche Fachbearbeitung 2
TNFB3
Technische/Naturwissenschaftliche Fachbearbeitung 3
TNFB4
Technische/Naturwissenschaftliche Fachbearbeitung 4
Im RIS seit
01.04.2025
(1) Die Modellfunktion Technische/Naturwissenschaftliche Experten – TNEX umfasst die selbstständige und eigenverantwortliche Bearbeitung von anspruchsvollen, vernetzten, komplexen und häufig auch kontroversiellen Problemstellungen im Rahmen der Erledigung erteilter Aufträge und der Durchführung übertragener Projekte. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere die fachliche Analyse und Prüfung von Sachverhalten und die Entwicklung von Konzepten, wobei Planungs- und Koordinationsaufgaben (Fachführung) regelmäßig mit umfasst sind. Dies erfordert abstraktes, analytisches Denken, genaue Kenntnisse der fachlichen und/oder gesetzlichen Grundlagen und die Übernahme von Verantwortung zu getroffenen Feststellungen, Entscheidungen und übertragenen Projekten. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:
(2) Die Modellfunktion Technische/Naturwissenschaftliche Experten – TNEX besteht aus den folgenden Modellstellen:
TNEX1
Technische/Naturwissenschaftliche Experten 1
TNEX2
Technische/Naturwissenschaftliche Experten 2
TNEX3
Technische/Naturwissenschaftliche Experten 3
TNEX4
Technische/Naturwissenschaftliche Experten 4
TNEX5
Technische/Naturwissenschaftliche Experten 5
Im RIS seit
01.04.2025
(1) Die Modellfunktion Soziale Spezial-Sachbearbeitung – SOSSB umfasst unterstützende oder selbstständig wahrgenommene Aufgaben der Betreuung von Kindern und Jugendlichen. In der anspruchsvollsten Ausprägung sind auch Planungs- und Koordinationsaufgaben (Fachführung) mit umfasst. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:
(2) Die Modellfunktion Soziale Spezial-Sachbearbeitung – SOSSB besteht aus den folgenden Modellstellen:
SOSSB1
Soziale Spezial-Sachbearbeitung 1
SOSSB2
Soziale Spezial-Sachbearbeitung 2
SOSSB3
Soziale Spezial-Sachbearbeitung 3
Im RIS seit
01.04.2025
(1) Die Modellfunktion Sozialer/Medizinisch-Technischer/Pädagogischer Fachdienst – SOFD umfasst die abschließende selbstständige Bearbeitung von fallbezogenen Problemstellungen und die selbstständige Wahrnehmung von Fachaufgaben, therapeutischen Aufgaben, diagnostischen Aufgaben oder beratenden Aufgaben in folgenden Tätigkeitsfeldern: Sozialarbeit, gehobene medizinisch-technische Dienste, Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen. In der anspruchsvollsten Ausprägung sind auch Planungs- und Koordinationsaufgaben (Fachführung) mit umfasst. Die Tätigkeit erfolgt häufig in direktem Kontakt zu den Betroffenen und externen Ansprechpartnern. Dies erfordert allgemeine Kenntnisse der fachlichen Grundlagen und die Übernahme von Verantwortung zu getroffenen Entscheidungen. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:
(2) Die Modellfunktion Sozialer/Medizinisch-Technischer/Pädagogischer Fachdienst – SOFD besteht aus den folgenden Modellstellen:
SOFD1
Sozialer/Medizinisch-Technischer/Pädagogischer Fachdienst 1
SOFD2
Sozialer/Medizinisch-Technischer/Pädagogischer Fachdienst 2
SOFD3
Sozialer/Medizinisch-Technischer/Pädagogischer Fachdienst 3
SOFD4
Sozialer/Medizinisch-Technischer/Pädagogischer Fachdienst 4
Im RIS seit
01.04.2025
(1) Die Modellfunktion Soziale Experten – SOEX umfasst die selbstständige und eigenverantwortliche Bearbeitung von anspruchsvollen, vernetzten Problemstellungen im Rahmen beratender, therapeutischer und konzeptioneller Aufgaben, wobei Planungs- und Koordinationsaufgaben regelmäßig mit umfasst sind. Dies erfordert abstraktes, analytisches Denken, genaue Kenntnisse der fachlichen Grundlagen und die Übernahme von Verantwortung zu getroffenen Entscheidungen. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:
(2) Die Modellfunktion Soziale Experten – SOEX besteht aus den folgenden Modellstellen:
SOEX1
Soziale Experten 1
SOEX2
Soziale Experten 2
SOEX3
Soziale Experten 3
SOEX4
Soziale Experten 4
SOEX5
Soziale Experten 5
Im RIS seit
01.04.2025
(1) Die Modellfunktion Ärztliche Experten – AREX umfasst die selbstständige und eigenverantwortliche Ausführung der gesetzlich geregelten Aufgaben als Amtsarzt oder Amtstierarzt sowie damit zusammenhängende gutachterliche Aufgaben und Organisations- und Koordinationsaufgaben einschließlich der Erarbeitung von Gesundheitskonzepten. Dies erfordert abstraktes, analytisches Denken, genaue Kenntnisse der fachlichen und/oder gesetzlichen Grundlagen und die Übernahme von Verantwortung zu getroffenen Entscheidungen. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:
(2) Die Modellfunktion Ärztliche Experten – AREX besteht aus den folgenden Modellstellen:
AREX3
Ärztliche Experten 3
AREX4
Ärztliche Experten 4
AREX5
Ärztliche Experten 5
Im RIS seit
01.04.2025
(1) Die Modellfunktion Assistenzdienst – AssD umfasst die Mithilfe bei handwerklichen Facharbeiten, zum Teil auch die selbstständige Ausführung solcher Arbeiten sowie die Ausführung von einfachen Routinetätigkeiten bzw. Hilfstätigkeiten nach schematischen verbindlichen Vorgaben. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:
(2) Die Modellfunktion Assistenzdienst – AssD besteht aus den folgenden Modellstellen:
AssD1
Assistenzdienst 1
AssD2
Assistenzdienst 2
AssD3
Assistenzdienst 3
AssD4
Assistenzdienst 4
AssD5
Assistenzdienst 5
Im RIS seit
01.04.2025
(1) Die Modellfunktion Handwerkliche Fachkraft – HWFachK umfasst die selbstständige Ausführung von handwerklichen Facharbeiten, die üblicherweise den Abschluss einer handwerklichen Berufslehre oder eines Fachausweises erfordern. Zu diesen gehören – insbesondere in den anspruchsvolleren Ausprägungen – neben der Arbeitsausführung typischerweise auch Aufgaben der Arbeitsplanung und der Materialbedarfsplanung, sicherheitstechnische Dispositionen und administrative Begleitaufgaben. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:
(2) Die Modellfunktion Handwerkliche Fachkraft – HWFachK besteht aus den folgenden Modellstellen:
HWFachK1
Handwerkliche Fachkraft 1
HWFachK2
Handwerkliche Fachkraft 2
HWFachK3
Handwerkliche Fachkraft 3
HWFachK4
Handwerkliche Fachkraft 4
HWFachK5
Handwerkliche Fachkraft 5
Im RIS seit
01.04.2025
(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Modellstellen-Verordnung Allgemeine Verwaltung, LGBl. Nr. 113/2015, außer Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten der Verordnung VBl. Nr. 42/2025 gelten die in der linken Spalte der nachstehenden Tabelle angeführten Modellstellen nach dieser Verordnung in der Fassung vor der Verordnung VBl. Nr. 42/2025, als in der rechten Spalte angeführte Modellstellen nach dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung VBl. Nr. 42/2025:
FÜ II-T
ADEX4
AREX1
AREX3
AREX2
AREX4
AREX3
AREX5
TNSB1
ADSB1
TNSB2
ADSB2
TNSB3
ADSB3
HWFachK2
HWFachK1
HWFachK3
HWFachK2
HWFachK4
HWFachK3
HWFachK5
HWFachK4
HWAssD1
AssD1
HWAssD2
AssD2
HWAssD3
AssD3
HWAssD4
AssD4
HWFachK1
AssD5
ADRSB1
AssD1
ADRSB2
AssD2
ADRSB3
AssD3“
Im RIS seit
01.04.2025
Im RIS seit
01.04.2025
Im RIS seit
01.04.2025
Im RIS seit
01.04.2025
Im RIS seit
01.04.2025
Im RIS seit
01.04.2025
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